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Das Alter macht sich bei uns früher oder später bemerkbar. Vor allem im Gesicht. Die Haut an den Augen ist besonders dünn und neigt daher leicht dazu, faltig zu werden. Außerdem hängt das Augenlid unter Umständen mit der Zeit stärker, was die Augen kleiner erscheinen lässt. Das lässt uns müder wirken, weniger aufmerksam. Vielen Menschen raubt dieser selbstempfundene Makel das Selbstbewusstsein, sie empfinden ihre Augen als Grund für ein abgespanntes Äußeres.
Ein wacher und frischer Blick drückt Aufmerksamkeit und Jugend aus. Mit einer Augenlidstraffung ist es möglich, Schlupflider zu entfernen und herabhängende Augenlider anzuheben, um dem Gesicht so einen ganz neuen und ästhetischeren Ausdruck zu verleihen.
Bei der Lidstraffung wird überschüssige Haut entfernt, auffällige Tränensäcke und Schlupflider werden korrigiert. Oberlid und Unterlid können sowohl gleichzeitig als auch unabhängig voneinander gestrafft werden.
Bei einer Oberlidstraffung werden hängende Oberlider korrigiert. Die sogenannten Schlupflider werden entweder mit oder ohne Fettgewebsreduktion entfernt. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie entfernt bei einem Eingriff mit Fettgewebsreduktion überschüssige Fetttropfen in einer feinen Membran, die den Augapfel vom Fettgewebe trennt. Bei der Behandlung ohne eine Entfernung von Fettgewebe entfernt der Facharzt im entsprechenden Bereich lediglich überschüssige Haut und strafft auf diesem Weg das Oberlid.
Bei einer Oberlidstraffung ist auch eine Straffung der Muskulatur möglich. Sichtbare Narben bleiben nicht zurück – der Schnitt wird in der Umschlagsfalte des Oberlids gesetzt.
Bei einem Hautüberschuss verläuft die Unterlidstraffung ähnlich wie eine Oberlidstraffung. Allerdings ist sie abhängig von der individuellen Situation meist etwas komplexer und komplizierter. Bei der Behandlung ist es – je nach Befund – möglich, die Straffung entweder von der Bindehaut aus oder durch einen Lidrandschnitt vorzunehmen. Der Plastische Chirurg strafft das Unterlid, indem er überschüssige Haut sowie Bindegewebsstreifen entfernt.
Auch bei einer Unterlidstraffung und einer Entfernung der Tränensäcke bleiben nur winzige, unsichtbare Narben zurück, da der Arzt die Naht in der natürlichen Lidfalte platziert.
Auch bei kleinen Eingriffen wie einer Augenlidstraffung ist eine Vorbereitung möglich und ratsam. Rund zwei Wochen vor dem Eingriff sollten Patienten den Konsum von blutverdünnenden Medikamenten einstellen – und hierfür Rücksprache mit ihrem Hausarzt halten. Außerdem ist es höchst empfehlenswert, das Rauchen in dieser Zeit vor der Operation einzustellen.
Schwellungen kann der Patient durch Kühlen der betroffenen Stellen vermeiden und abschwächen. Die Fäden werden nach 7 Tagen entfernt, es bleiben lediglich winzige Narben in den natürlichen Falten der Augenpartie zurück. Schon nach etwa 14 Tagen sind blaue Flecke oder Schwellungen allerdings nicht mehr zu sehen. Bis dahin sollten Patienten sich schonen und anstrengende körperliche Arbeit oder Sport vermeiden.
Eine Augenlidstraffung zählt zu den risikoarmen Behandlungen. Sie erfolgt meist ambulant und lediglich unter örtlicher Betäubung. Wie bei jeder Operation besteht allerdings ein geringes Restrisiko für Wundheilungsstörungen und Infektionen. In den Händen eines erfahrenen Plastischen Chirurgen mit langjähriger Erfahrung wie Dr. med. Nauras Abuagela ist das Risiko allerdings minimal.
Eine Straffung des Oberlids kostet ab 2800 €. Wird eine Unterlidstraffung vorgenommen, beginnen die Preise bei 3600 €. Es ist möglich, beide Behandlungen miteinander zu kombinieren.
Zwei Wochen nach der OP ist die Wundheilung so weit vorangeschritten, dass Patienten wieder voll gesellschaftsfähig sind.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und die Schlupflider stark behindern und etwa die Sicht eingeschränkt ist.
Bei der Augenlidstraffung handelt es sich um eine sehr schmerzarme Behandlung. Etwaige Schmerzen nach der OP können mit leichten Schmerzmitteln behandelt werden. Diese erhalten Patienten von unserem Praxisteam.
*Die tatsächlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
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